Allgemeine Bedingungen und Leistungsumfang
1. Vorbemerkungen
Der nachfolgend beschriebene Leistungsumfang und die allgemeinen Bedingungen beziehen sich sowohl auf Kunden (nachfolgend auch „ambihome-Kunde“ genannt), die mit ambihome (nachfolgend auch „Lieferant“ genannt) eine vertragliche Bindung zum Wiederverkauf eines ambihome-Systems eingehen, als auch auf Endanwender, bei dem ambihome-Kunden Systeme einbauen oder durch Dritte einbauen lassen.
2. Allgemeine Informationen
ambihome bietet komplette Smart Home-Lösungen auf KNX-Basis an. Die hohe verfügbarer KNX-kompatibler Geräte führt dazu, dass nahezu beliebige Funktionen umgesetzt werden können.
ambihome-Systeme werden automatisiert erstellt, individuell auf Basis der Kundenwünsche. Sie bilden die digitale Infrastruktur der Wohnung / des Hauses. Sie können jederzeit an veränderte Bedürfnisse angepasst und erweitert werden – durch Elektriker, Systemintegratoren oder ambihome. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer ETS Professional (ab Version 6.0) und entsprechender Kenntnisse.
Jedes ambihome-System beinhaltet eine Visualisierung, über die alle beauftragten Funktionen über PC, Tablet oder Smartphone gesteuert werden können (Endgerät nicht Teil des Lieferumfangs).
3. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, für die der Kauf ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ist.
- Für die Rechtsbeziehungen zwischen ambihome und dem ambihome-Kunden sowie dem Endanwender im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferanten (im Folgenden kurz: Lieferungen) gelten ausschließlich diese Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des ambihome-Kunden gelten nur insoweit, als der Lieferant ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend.
- Das Produktangebot und die dazugehörigen Beschreibungen werden vom Lieferanten mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir keine Haftung für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an den Produkten und die anhaltende Lieferfähigkeit aller Produkte übernehmen. Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Sofern vom Lieferanten Auftragsbestätigungen versandt werden, sind diese maßgebend für den Vertragsinhalt. Die Produkte des Lieferanten sind nicht zur Verwendung in medizinischen oder lebenserhaltenden Anlagen geeignet.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden kurz: Unterlagen) behält sich der Lieferant seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferanten nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des ambihome-Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferant zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem ambihome-Kunden zumutbar sind.
4. Preise
Die in Angeboten vom Lieferanten aufgeführten Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Fristen für Lieferungen
- Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom ambihome-Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den ambihome-Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferant die Verzögerung zu vertreten hat.
- Ist ein Produkt nicht vorrätig und erst zu einem späteren Termin oder gar nicht lieferbar, hat der Lieferant die Möglichkeit, ein Alternativ-Produkt einzusetzen. Sollte ein Alternativ-Produkt nicht verfügbar sein, so kann der Vertrag von beiden Seiten widerrufen werden.
- Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf:
- höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung),
- Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des Lieferanten, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
- Hindernisse aufgrund von deutscher sowie sonstiger anwendbarer nationaler, EU- oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferanten nicht zu vertreten sind,
- nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Lieferanten,
verlängern sich die Fristen angemessen.
- Kommt der Lieferant in Verzug, kann der ambihome-Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jeden vollendeten Monat des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte.
- Sowohl Schadensersatzansprüche des ambihome-Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 4 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferanten gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Für Porto und Verpackung wird eine Pauschale erhoben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen des Lieferanten sind zahlbar innerhalb der angegebenen Frist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die vom Lieferanten gelieferten Produkte bleiben sein Eigentum, bis alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen den Kunden, soweit sie mit den gelieferten Produkten im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum des Lieferanten stehende Produkte (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Lieferanten jedoch alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung weiterveräußert, oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und dem Lieferanten vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichtet der Lieferant sich, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von seiner Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht dem Lieferanten der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und dem Lieferanten vereinbarten Lieferpreises zu. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Lieferanten als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne dass er sich damit verpflichtet. Werden die im Eigentum des Lieferanten stehenden Produkte mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Produkte des Lieferanten zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zu Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für den Lieferanten verwahren.
8. Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den ambihome-Kunde über:
- bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des ambihome-Kunden wird die Lieferung vom Lieferanten gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
- bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb.
- Wenn der Versand, die Zustellung aus von ambihome-Kunde zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der ambihome-Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den ambihome-Kunde über.
9. Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
- Alle Vorarbeiten müssen vor Beginn der Montage so weit fortgeschritten sein, dass die Montage vereinbarungsgemäß beginnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
- Verzögern sich die Montage oder die Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferanten zu vertretende Umstände, so hat der ambihome-Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit und zusätzliche erforderliche Reisen des Lieferanten oder des Montagepersonals zu tragen.
- Verlangt der Lieferant nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat der ambihome-Kunde diese innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der ambihome-Kunde die Frist verstreichen lässt oder wenn die Lieferung in Gebrauch genommen wird.
10. Sachmängel/Gewährleistung/Garantie
- Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder zu erbringen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
- Hat der ambihome-Kunde die bei Lieferung mangelhaften Produkte ordnungsgemäß in eine andere Sache eingebaut, kann er vom Lieferanten gem. § 439 Abs. 3 BGB Aufwendungsersatz für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Produkte (sog. Aus- und Einbaukosten) nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verlangen:
- Erforderlich i. S. d. § 439 Abs. 3 BGB sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die den Aus- und Einbau identischer Produkte betreffen und dem Lieferanten vom Kunden durch Vorlage geeigneter Belege nachgewiesen werden. Erstattungsfähig sind nur reduzierte Stundensätze ohne Gewinnanteil. Es ist dem ambihome-Kunden nicht gestattet, den Aufwendungsersatz ohne die Einwilligung vom Lieferanten gegen Kaufpreisforderungen oder anderweitige Zahlungsansprüche aufzurechnen. Über die erforderlichen Aus- und Einbaukosten hinausgehende Forderungen des Kunden, insbesondere Kosten für mangelbedingte Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine Aus- und Einbaukosten und daher nicht im Rahmen der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB zu ersetzen.
- Sind die vom Kunden für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen i. S. d. § 439 Abs. 3 BGB im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Einzel-Kaufpreis der Einzelkomponente in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig, ist der Lieferant berechtigt, den Aufwendungsersatz zu verweigern. Unverhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn die geltend gemachten Aufwendungen i. S. d. § 439 Abs. 3 BGB einen Wert in Höhe von 150 % des Kaufpreises der Produkte übersteigen.
- Über die Gewährleistungsrechte hinaus erhält der Kunde eine Garantie auf Materialfehler von ambihome eigenen Produkten von 3 Jahren. Für Produkte, die ambihome von einem dritten Lieferanten erwirbt, gelten die Bedingungen des jeweiligen Lieferanten. Auf Anfrage gibt es hierzu weitere Informationen. Die Verpflichtung des Lieferanten aus der Garantie beschränken sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Produkte.
- Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
- Mängelrügen des ambihome-Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
- Hat der ambihome-Kunde das Recht zur Gewährleistung, weil ein erheblicher Mangel vorliegt, behält sich der Lieferant das Wahlrecht vor, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Wenn der Lieferant sich für Mängelbeseitigung entscheidet, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, solange die Mängelbehebung nicht fehlschlägt.
Die Nachbesserung schlägt fehl, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos sind. Wenn die Mängelbehebung fehlschlägt, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Voraussetzung der Gewährleistung ist die Übersendung der Produkte mit einer genauen Fehlerbeschreibung und mit der Kopie der Rechnung. - Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des ambihome-Kunden in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der ambihome-Kunde kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des ambihome-Kunde besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom ambihome-Kunden ersetzt zu verlangen.
- Dem Lieferanten ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder solcher, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom ambihome-Kunde oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Schadensersatzansprüche des ambihome-Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten.
11. Überlassung von Software
- Die Bedingungen dieses Absatzes finden ausschließlich Anwendung auf die Überlassung von Standard-Software, die als Teil einer oder im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Hardware zur Nutzung überlassen wird (im Folgenden kurz: „Software“ genannt).
- Der Lieferant räumt dem ambihome-Kunde das nicht ausschließliche Recht ein, die Software zu nutzen und abzuändern. Sollte der ambihome-Kunde die Software abändern, erlöschen jegliche Ansprüche gegenüber dem Lieferanten auf die ordnungsgemäße Funktionalität der Software.
- Der ambihome-Kunde darf das Nutzungsrecht an der Software nur zusammen mit Geräten, die er zusammen mit der Software vom Lieferant erworben hat, an Dritte weitergeben.
- Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z. B. über das Internet) geht die Gefahr über, wenn die Software den Einflussbereich des Lieferanten verlässt (z. B. beim Download).
Sachmängel:
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln an der Software beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
- Als Sachmangel der Software gelten nur vom ambihome-Kunde nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von der Spezifikation. Ein Sachmangel liegt jedoch nicht vor, wenn er in der dem ambihome-Kunden zuletzt überlassenen Version der Software nicht auftritt und deren Verwendung für den ambihome-Kunden zumutbar ist.
- Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Der Mangel und die entsprechende Datenverarbeitungsumgebung sind darin möglichst genau zu beschreiben.
- Sachmängelansprüche bestehen nicht :
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
- bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen,
- bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,
- für vom ambihome-Kunden oder von Dritten vorgenommene Änderungen und die daraus entstehenden Folgen,
- für vom ambihome-Kunden oder einem Dritten über eine vom Lieferanten dafür vorgesehene Schnittstelle hinaus erweiterte Software,
- dafür, dass sich die überlassene Software mit der vom ambihome-Kunden verwendeten Datenverarbeitungsumgebung verträgt.
- Weist die Software einen Sachmangel auf, ist dem Lieferant zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Dem Lieferanten steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu.
- Sofern der Lieferant keine andere Art der Nacherfüllung wählt, erfolgt die Nacherfüllung durch Beseitigung des Sachmangels der Software wie folgt:
- Der Lieferant wird als Ersatz einen neuen Ausgabestand (Update) oder eine neue Version (Upgrade) der Software überlassen, soweit beim Lieferanten vorhanden oder mit zumutbarem Aufwand beschaffbar.
- Ist ein gelieferter Datenträger oder eine Dokumentation mangelhaft, so kann der ambihome-Kunde nur verlangen, dass der Lieferant diese durch ein mangelfreie ersetzt.
- Die Beseitigung des Sachmangels erfolgt nach Wahl des Lieferanten beim ambihome-Kunde oder beim Lieferanten. Wählt der Lieferant die Beseitigung beim ambihome-Kunden, so hat der ambihome-Kunde Hard- und Software sowie sonstige Betriebszustände (einschließlich erforderlicher Rechenzeit) mit geeignetem Bedienungspersonal zur Verfügung zu stellen. Der ambihome-Kunde hat dem Lieferanten die bei ihm vorhandenen zur Beseitigung des Sachmangels benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
12. Rücktritt
Dem Lieferanten steht ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu,
- wenn der Lieferant durch höhere Gewalt die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann.
- wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über Tatsachen macht, die seine Kreditwürdigkeit betreffen.
- wenn eine Kreditversicherung nicht möglich ist.
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu,
- wenn dem Lieferanten durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht.
- wenn der Lieferant die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält und eine weitere Frist mit Ablehnungsandrohung verstrichen ist.
13. Kundenseitige Voraussetzungen
Zur Planung und Installation eines ambihome-Systems muss der ambihome-Kunde über folgende Voraussetzungen verfügen:
Registrierung eines ambihome Kundenkontos:
- Ein entsprechender Registrierungslink wird auf Anfrage per E-Mail versendet. Die Registrierung eines ambihome Kundenkontos ist kostenlos.
- Die Zugangsdaten zum ambihome Benutzerkonto ermöglichen die Anmeldung zum ambihome Planungstool, bei der der Kunde ein weiteres Passwort vergibt und wobei der Benutzername aus der beim Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse besteht. Aufgrund der im Planungstool verfügbaren sensiblen Informationen, achtet der Kunde besonders auf die Geheimhaltung dieser Zugangsdaten.
- Mit den Zugangsdaten zum Benutzerkonto ist eine Erstregistrierung zur Erstellung eines Kundenkontos einmalig möglich. Eine Übertragung des Kundenkontos oder eine nochmalige Registrierung (z. B. durch einen Dritten) sind nicht möglich.
- Die Erstregistrierung erfordert die Zustimmung zu diesen Bedingungen.
Schulung durch ambihome:
- Dem ambihome-Kunden wird empfohlen, eine kostenlose Schulung durch ambihome Mitarbeiter zu nutzen, in der ihm die Grundlagen der Planung und Installation eines ambihome-Systems umfassend vermittelt werden. Hierfür sind keine KNX-Fachkenntnisse erforderlich. Eine Schulung kann in den Geschäftsräumen der ambihome GmbH oder auch online stattfinden. Die bevorzugte Art und der Termin der Schulung ist mit der ambihome GmbH abzustimmen.
- Falls der ambihome-Kunde keine Notwendigkeit für eine Schulung sieht und an dieser demnach nicht teilnimmt, wird davon ausgegangen, dass der ambihome-Kunde das System inklusive Planung, Verkabelung und Inbetriebnahme vollumfassend versteht und die einzelnen Schritte gemäß den Vorgaben der ambihome GmbH durchführt. Anpassungen am System, die aufgrund einer unzureichenden Planung, Verkabelung oder Inbetriebnahme auftreten, und durch ambihome behoben werden müssen, werden dem ambihome-Kunden in Rechnung gestellt.
14. Endanwenderseitige Voraussetzungen
Zur Nutzung eines ambihome-Systems müssen beim Endanwender folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Internetzugang:
- Der Zugang des Kunden zur Steuerung und Verwaltung der Funktionen eines ambihome-Systems von außen erfolgt stets über das Internet.
- Daher obliegt es dem Endanwender, für alle Bestandteile des ambihome-Systems einen hoch verfügbaren, zuverlässigen Internetzugang für die Anwendung des Systems zu nutzen.
- Innerhalb des Hauses / der Wohnung kann das ambihome-System ebenfalls über das Internet gesteuert werden. Beim Zugriff über WLAN ist auf ausreichende WLAN-Verfügbarkeit zu achten.
- Alternativ kann das System auch ohne aktive VPN-Verbindung (offline) im Heimnetzwerk genutzt werden. Die entsprechende IP-Adresse, die innerhalb des Netzwerkes für die ambihome ControlBox vergeben wurde, kann dem Router entnommen werden.
Geeignete mobile und browserfähige Endgeräte:
- Das Endgerät wird für die Nutzung der Systemvisualisierung verwendet und muss auf dem jeweils aktuellen Softwarestand sein.
- Die Systemvisualisierung ist für die Nutzung auf allen gängigen und durch deren Entwickler weiter unterstützten Web-Browsern optimiert.
- Die Systemvisualisierung wird über einen Web-Server ausgeliefert und ist mittels individueller Zugangsdaten über einen Web-Browser als Web-App erreichbar. Die Web-App ist responsive, d.h. sie zeigt die Inhalte optimiert für die jeweilige Bildschirmgröße (Smart Phone, Tablet, PC) an.
VPN-Verbindung:
- Der Visualisierungsserver befindet sich in der Niederspannungshauptverteilung des Hauses/der Wohnung und beinhaltet die Daten des ambihome-Systems, sowie die benötigten Elemente zur Nutzung der Systemvisualisierung. Alternativ befindet sich der Visualisierungsserver im Türkommunikationspanel.
Es ist dem Endanwender freigestellt, die Außenaufschaltung des Systems über die bestehende VPN-Verbindung zu nutzen. Sie kann über den entsprechenden Button auf der ControlBox aktiviert/deaktiviert werden. Mit deaktivierter VPN-Verbindung ist das System aus dem Internet nicht zu erreichen. - Die VPN-Verbindung wird zudem für Diagnosen sowie Funktions- und Sicherheitsupdates durch ambihome genutzt, d.h. bei deaktivierter VPN-Verbindung können Updates nicht ausgeliefert werden.
- Die ambihome VPN-Verbindung bietet größtmögliche Sicherheit, ohne Einstellungen im Router des Endkunden vornehmen zu müssen. Wenn der Endkunde die VPN-Verbindung deaktiviert und eine eigene Portweiterleitung in seinem Router einrichtet, ist der Endkunde für die Sicherheit des Systems verantwortlich.
15. Einsatzzweck und Einsatzort
Der ausschließliche Einsatzzweck des ambihome-Systems liegt im Einsatz im privaten Wohnbereich durch einen Endanwender, der Endnutzer der Smart-Home-Lösung ist und die endanwenderseitigen Voraussetzungen erfüllt (siehe Punkt 14):
- Die Smart-Home-Komponenten und die übrige Smart-Home-Infrastruktur werden ausschließlich im Einklang mit den jeweiligen Installationsanleitungen und sonstigen Produktinformationen (insbesondere Warnhinweise, Einsatzzwecke) ordnungsgemäß installierter Produkte genutzt.
- Die Smart-Home-Infrastruktur darf nur in einer Form genutzt werden, die eine Gefährdung von Personen oder Sachen ausschließt. Wenn bei einem unüberwachten Einsatz Gefahren drohen, ist im Zweifel nur ein überwachter Einsatz zulässig (z. B. unbeaufsichtigtes Fahren von Rollladen an Türen).
- Um Schäden zu vermeiden, ist der Endanwender verpflichtet, die Funktionsfähigkeit zu prüfen oder Dritte mit der Prüfung zu betrauen („Wartung“) auch bei Geräten, die grundsätzlich unüberwacht betrieben werden können, zum einen regelmäßig und zum anderen bei konkreten Anlässen (etwa bei automatischem Fahren von Verschattungen aufgrund hoher Windstärke).
- Die SmartHome-Infrastruktur darf generell nicht zur Steuerung oder Überwachung von Geräten benutzt werden, die ein hohes Maß an Zuverlässigkeit voraussetzen, zum Beispiel für medizinische Geräte. Auch die Steuerung der Dunstabzugshaube über einen Reedkontakt mittels der Smart Home-Infrastruktur wird nicht empfohlen und ambihome spricht sich von jeglicher Haftung frei.
- Die im System verankerten Alarmierungsfunktionen können eine vollwertige Alarmanlage, einen Brandmelder oder sonstige Sicherheitselemente nicht ersetzen.
Achtung: Aufgrund von der nicht von ambihome beeinflussbaren externen Kommunikationsanbindung der Smart-Home-Lösung (Internet, Telefonie, Mobilfunkanbindung), kann ein Fehlalarm, eine Fehlmeldung oder das Unterbleiben von Benachrichtigungen nicht völlig ausgeschlossen werden. ambihome übernimmt daher keine Gewähr für eine störungs- und fehlerfreie Einleitung und Übertragung von Benachrichtigungen. ambihome empfiehlt grundsätzlich im Falle eines Alarms die Kontaktaufnahme mit einer schnell erreichbaren Person vor Ort (Nachbar o.ä.), bevor Feuerwehr, Polizei oder ähnliche Stellen benachrichtigt werden.
16. Leistungen von ambihome
Visualisierung:
- ambihome ermöglicht dem Endanwender bei Vorliegen der endanwenderseitigen Voraussetzungen die Steuerung der bei Planung, Auslieferung und Installation eines ambihome-Systems eingebundenen Gewerke des Hauses / der Wohnung mittels einer betriebsbereiten Systemvisualisierung, die über einen Web-Link aufgerufen, genutzt und administriert werden kann.
- ambihome wartet die Systemvisualisierung mindestens 5 Jahre nach Erwerb im Rahmen des Erwerbsvertrages und stellt sicher, dass sie über jeweils die aktuelle Version mindestens eines gängigen Internetbrowsers wie Google Chrome, Mozilla Firefox und Apple Safari per Android-, Windows- oder iOS-Endgerät einwandfrei genutzt werden kann.
VPN-Verbindung (Nutzung, Wartung, Änderung):
- ambihome stellt dem Endanwender eine durch ambihome betriebene und gesicherte Serververbindung (potenziell kostenpflichtig) zur Verfügung, über die der Endanwender mittels Internetaufruf der Systemvisualisierung auf die Funktionen seines ambihome-Systems zugreifen kann.
- Der für diese Verbindung erforderliche Server wird an einem deutschen Standort gehostet und ist vor unberechtigten Zugriffen besonders geschützt.
- ambihome nutzt diese gesicherte Serververbindung zur Wartung des ambihome-Systems des Endanwenders in Form von regelmäßigen Sicherheitsupdates.
- Zu Wartungszwecken (z. B. für Änderungen oder Aktualisierungen) können die Leistungen von ambihome innerhalb eines Wartungsfensters kurzzeitig außer Betrieb genommen werden. Bei längerfristigen Wartungsfenstern erfolgt vorab eine Ankündigung an den ambihome-Kunden, der den Endanwender entsprechend über dieses definierte Fenster informiert. Im Übrigen werden Wartungsarbeiten nur dann nicht zur Nachtzeit durchgeführt, wenn dies zwingend erforderlich ist.
- ambihome nutzt diese gesicherte Serververbindung für Umprogrammierungen und Fehleranalysen, sofern dies durch den ambihome-Kunden beauftragt wird. ambihome geht im Falle einer Beauftragung durch den ambihome-Kunden davon aus, dass den daraus resultierenden kostenpflichtigen Arbeiten mittels Zugriff auf das betroffene ambihome-System eine Beauftragung durch den Endanwender zugrunde liegt.
- ambihome kann in unregelmäßigen Abständen Updates für die Systemsoftware zur Verfügung stellen, die neue Funktionen oder die Behebung von Grafik- oder Funktionsfehlern enthalten können. ambihome pflegt dabei jeweils nur die aktuelle Version der Software. Zu einer Pflege, inklusive der Herstellung von Fehlerbehebungen für ältere Versionen, ist ambihome nicht verpflichtet.
- ambihome erlaubt dem Endanwender, diese gesicherte Serververbindung nach Belieben zu aktivieren oder zu deaktivieren.
E-Mail-Benachrichtigungen oder Push-Mitteilungen:
- Unabhängig von der bauseitigen Ausstattung des Endanwenders, stellt ambihome innerhalb der Visualisierung eine Alarmierungsfunktion zur Verfügung. Bei vorhandenen und eingebundenen Fenster- oder Türöffnungskontakten oder anderen Alarmgebern (Wasseraustritt, Sturm etc.) kann der Endanwender diese Alarmierungsfunktion kostenneutral nutzen, indem er seine E-Mail-Adresse mittels der Systemvisualisierung hinterlegt. Die Alarmierungsfunktion setzt eine funktionierende Internetverbindung voraus.
- ambihome behält sich vor, das E-Mail-Benachrichtigungsverfahren durch ein entsprechendes Push-Mitteilungssystem zu ersetzen oder zu erweitern.
- Dem Endanwender ist zu jeder Zeit die Möglichkeit gegeben, die Mitteilungen durch Löschung seiner E-Mail-Daten innerhalb der Systemvisualisierung abzuschalten.
- ambihome stellt sicher, dass die entsprechenden Daten des Endanwenders zu jeder Zeit geschützt sind und nicht durch Dritte einsehbar bzw. auswertbar sind.
Über- und Minderleistungen:
- Kann der Endanwender über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus, Leistungen nutzen so besteht darauf kein dauerhafter Anspruch. Im Falle einer Einstellung dieser Leistungen seitens ambihome bestehen für den Endanwender daher weder Nutzungs- noch Mängelrechte.
- ambihome entwickelt die Leistungen ständig weiter und passt diese an den technischen Fortschritt sowie veränderte rechtliche Grundlagen an. ambihome behält sich deshalb vor, bestimmte Leistungen nicht oder nicht mehr wie im vorherigen Umfang zu erbringen, wenn dies dem Endanwender zumutbar ist.
17. Haftung
Hinsichtlich der Haftung seitens ambihome (inklusive der zur Erbringung dieser Leistung gestellten Software) gilt während der geschuldeten Laufzeit folgendes:
- ambihome haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. Garantiehaftung, Haftung nach Produkthaftungsgesetz), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei unerlaubten Handlungen, bei Arglist und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nach Gesetz. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Zudem gilt die gesetzliche Haftungsbegrenzung des § 44a TKG. Im Übrigen ist eine Haftung von ambihome gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.
- ambihome übernimmt unter diesen Bedingungen keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von Fehlfunktionen oder technischen Störungen von Smart-Home-Komponenten entstehen, ebenso wenig für Produkte und Services von Dritten, insbesondere für die Funktion des Internets des Kunden sowie für die Stromversorgung.
18. Möglicher Funktionsumfang
Unter der URL https://system-handbuch.ambihome.net/ wird der mögliche Funktionsumfang einzelner Gewerke beschrieben. In welchem Umfang die Funktionen zur Verfügung stehen, ist von der individuellen Beauftragung des jeweiligen Systems abhängig.
19. Versand
Der Versand erfolgt im Allgemeinen mit DHL. Die Produkte reisen auf Gefahr des Kunden. Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung sind durch den Anlieferer der Sendung sofort auf dem Frachtbrief/Lieferschein durch Tatbestandsaufnahme oder in sonstiger geeigneter Weise zu bescheinigen.
20. Datenschutz
Wir gewährleisten die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Weitere Informationen dazu gibt es über folgende URL https://ambihome.com/datenschutz/
Stand 7/2026